Sportanlage Lambrechtsgrund
Wittenburger Str. 116c
19059 Schwerin
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Beschäftigte des BMF-Geschäftsbereichs & Jedermann
Es ist ratsam, sich für die Sportarten rechtzeitig anzumelden, da das jeweilige Teilnehmerlimit sehr schnell erreicht ist.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
Eine Nachmeldung vor Ort ist möglich.
Jede Teilnehmer erhält eine Teilnehmerurkunde (online).
Zusätzlich kann bei der Anmeldung eine Teilnehmermedaille dazu gebucht werden (bis spätestens 01.06.2026).
Auszeichnungen für Platz 1 – 3.
in den Wertungsklassen:
in den Wertungsklassen Damen und Herren
Die Siegerehrung findet am Samstag, den 11. Juli 2026 um ca.12:00 Uhr, auf der Eventmeile am Stadion Lambrechtsgrund, statt.
Die Deutschen Zollmeister über 5 km und 10 km (schnellste Dame / schnellster Herr Gesamt) werden nochmals am Samstag, den 11. Juli 2026 um 21:00 Uhr während der Meisterfeier geehrt.
Im Bereich der Sportanlage Lambrechtsgrund sind Parkplätze vorhanden. Lagepläne (Parkmöglichkeiten) werden rechtzeitig auf unserer Webseite veröffentlicht.
Pokale, Auszeichnungen und Teilnehmermedaillen werden nicht nachgesandt.
Mit der Anmeldung erkennt jede/r Teilnehmer/in den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen und Sachschäden an. Er versichert, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat. Außerdem erklärt er sich damit einverstanden, dass alle gesammelten Daten für Zeitnahme, Platzierungen, Ergebnislisten und Film- oder Fotoaufnahmen ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden können.
Für Besucher der Veranstaltung gilt die vorgenannte Einverständniserklärung sinngemäß.
Alle Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Diesen Haftungsausschluss bestätigen alle Teilnehmer/innen mit ihrer Anmeldung.
Das Abbrennen von Pyrotechnik, Rauchbomben oder Bengalos führt zum sofortigen Ausschluss der Einzelperson, sowie ggfs. der jeweiligen Mannschaft, von der gesamten Veranstaltung!
Bei Nichteinhaltung des Fair-Play-Gedanken bzw. nicht gebührlichem Verhalten (z. B. auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung, verbale Entgleisungen, Handgreiflichkeiten etc.), behält sich der Veranstalter ggfls. rechtliche Schritte
vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Deutsche Zollsporthilfe (DZSH) als Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltungsfläche zu sperren, wenn dies im Interesse der Erhaltung, der Sicherheit zum Schutz der Sportler und Gäste (z.B. Sturm) oder aus sonstigen dringenden Gründen – Elementarschäden – zwingend geboten ist. Ein Schadensersatzanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden, außer der DZSH ist ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Habt Verständnis dafür, dass wir durch den hohen logistischen und organisatorischen Aufwand der Veranstaltung ausnahmslos keine Start- und Eintrittsgelder erstatten können.
Um die vergünstigten Start- und Eintrittsgelder in Anspruch nehmen zu können, muss zum Zeitpunkt der Anmeldung die Mitgliedschaft durch die Mitgliederbetreuung der Deutschen Zollsporthilfe bestätigt und die Mitgliedsnummer mitgeteilt worden sein (erforderlich für die Online-Anmeldung). Eine nachträgliche Erstattung der Differenz ist nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Mannschaftssportarten.
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