Warum Sportförderung?
Die Förderung von Sportlerinnen und Sportlern ist ein weiteres Aufgabenfeld der Deutsche Zollsporthilfe. Dieser Zweck wurde im § 2 der Satzung festgehalten. Seit 2019 können Sportlerinnen und Sportler der Deutschen Zollsporthilfe eine Förderung beantragen.
Wie finanziert sich die Sportförderung?
Aus den gezahlten Mitgliederbeiträgen – 16 € Jahresbeitrag – werden jeweils 2 € für die Sportförderung verwendet. Darüber hinaus fließt ein Teil der erwirtschafteten Überschüsse aus den Veranstaltungen in die Sportförderung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich Mitglieder der Deutschen Zollsporthilfe e.V., die mindestens zwei Jahre Vereinszugehörigkeit haben und eine durch die Deutsche Zollsporthilfe angebotene Sportart betreiben.
Über Förderungen von Sportarten bzw. Sportlerinnen und Sportler, bei denen diese Kriterien nicht oder noch nicht vorliegen, wird im Einzelfall entschieden.
Was wird gefördert?
Wie viele Sportler werden gefördert?
Die Höhe des Budget – Sportförderung – wird im jährlichen Haushaltsplan vom Vorstand der Deutschen Zollsporthilfe e.V. festgesetzt und von den Mitgliedern während der jährlichen Mitgliederversammlung genehmigt. Über die jeweilige Höhe der Zuwendungen für die Sportlerinnen und Sportler entscheidet ein Gremium der Deutschen Zollsporthilfe. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Budgets, der Anzahl der vorliegenden Anträge und der Resonanz der Sportlerinnen und Sportler aus den Vorjahren. Bei herausragenden Erfolgen kann die Förderung, nach zugesagter Zuwendung, nochmals aufgestockt werden.
Wie kann eine Sportförderung bezogen werden?
Eine Sportförderung kann ausschließlich über das Antragsformular auf unserer Webseite im Bereich Sportförderung unter “Antrag auf Sportförderung” beantragt werden. Jeder Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung.
Wie sehen die weiteren Modalitäten aus?
Sobald das Gremium über die eingegangenen Anträge entschieden hat, werden die Antragsteller darüber in Kenntnis gesetzt, ob und inwieweit eine Unterstützung erfolgt. Wurde eine Zusage erteilt, müssen die Antragsteller Belege – aus steuerrechtlichen Gründen – in Höhe der erteilten Zuwendung auf einen zur Verfügung gestellten Link hochladen. Nach positiver Bewertung der zugesandten Belege, die bis zum 01.12. des Antragsjahres eingereicht werden müssen, erfolgt die Ausschüttung in Höhe der zur Verfügung gestellten Belege. Ist die Summe der Belege höher als die zugesagte Zuwendung, erfolgt die Ausschüttung nur in Höhe der zugesagten Zuwendung. Es werden ausschließlich Belege aus dem Antragsjahr zugelassen.
Welche Belege sind förderfähig?
| Nr. | Belegart | förderfähig | Vorraussetzungen |
|---|---|---|---|
| 1 | Startgelder | ja | hier muss die Zuordnung zum Veranstalter und Sportler/innen zu erkennen sein. Die Anmeldebestätigung und entsprechende Überweisung sind vorzulegen |
| 2 | Belege von Sportgeschäften aus dem Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) | ja | |
| 3 | Belege von Sportausrüstung aus dem Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) | ja | |
| 4 | Belege von Amazon aus dem Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) | ja | hier muss die Zuordnung zum Sportler/innen zu erkennen sein |
| 5 | Belege von Flugreisen aus dem Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) | ja | hier muss die Zuordnung zum Veranstalter/Veranstaltung/Veranstaltungsort und Sportler/innen zu erkennen sein |
| 6 | Tankquittungen | ja | hier muss die Zuordnung mit Datum, ggf. Ort (Veranstaltung) zu erkennen sein Die passende Anmeldung der Veranstaltung bitte ebenfalls beilegen |
| 7 | Turnieranmeldung für das nächste Jahr | ja | hier ist das Überweisungsdatum ausschlaggebend. Die Anmeldebestätigung und entsprechende Überweisung sind vorzulegen |
| 8 | Fotos | ja | von Sportfotografen welche für die Webseite der DZSH brauchbar sind und genutzt werden dürfen |
| 9 | Medaillen | ja | |
| 10 | Mitgliedsbeitrag Sportverein | ja | nur sportartspezifisch |
| 11 | Fitnessstudio | ja | hier muss die Zuordnung zum Sportler/innen zu erkennen sein |
| 12 | Hotel / Pension / Unterkunft | ja | hier muss die Zuordnung zum Sportler/innen und zum Veranstaltungsort zu erkennen sein. Die Anmeldebestätigung für die Veranstaltung ist vorzulegen |
| 13 | Verpflegung vort Ort | ja | max. 60€ täglich (Frühstück/Mittag/Abendessen) Die passende Anmeldung der Veranstaltung bitte ebenfalls beilegen hier muss die Zuordnung mit Datum, ggf. Ort (Veranstaltung) zu erkennen sein |
| 14 | DZM | nein | alle Belege, die im Zusammenhang mit der DZM stehen, sind nicht förderfähig |
Wie können Geförderte im Gegenzug unterstützen?
Eine Unterstützung ist durch eine aktive oder passive Öffentlichkeitsarbeit möglich (- z.B. in Form von Tragen eines durch die Deutsche Zollsporthilfe gestellten Trikots oder T-Shirts)
Die geförderten Sportlerinnen und Sportler stellen unter anderem Berichte über ihre Erfolge, Trainingsstände und Erfahrungen zur Verfügung, welche auf unserer Webseite und den Sozialen Kanälen veröffentlicht werden.
Zeitraum für den Antrag auf Sportförderung?
Ein Antrag auf Sportförderung kann jeweils im Zeitraum vom 01.01. – 31.03. des Antragsjahres gestellt werden.
Bei Fragen zur Sportförderung wendet euch gerne an Sportfoerderung@dzsh.de.
Stand: 03. November 2025