FAQ zur Sportförderung

Warum Sportförderung?

Ein Ziel der DZSH ist gem. § 2 ihrer Satzung auch die Förderung von Sportlern und Sportlerinnen. Die Sportförderung wurde in den letzten Jahren intensiv betrieben und wird auch zukünftig ein wesentlicher Bestandteil der DZSH sein.

Wie finanziert sich die Sportförderung?

Aus den gezahlten Mitgliederbeiträgen werden 2,- € für die Sportförderung verwendet. Darüber hinaus wird ein Teil der erwirtschafteten Überschüsse aus Veranstaltungen sowie Fördergelder unserer Partner für die Sportförderung zur Verfügung gestellt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich Mitglieder der DZSH, die mindestens zwei Jahre Vereinszugehörigkeit haben und eine durch die DZSH angebotene Sportart betreiben; dies gilt auch für Mannschaften.

Über Förderungen von Sportarten bzw. Sportlerinnen und Sportler, bei denen diese Kriterien nicht oder noch nicht vorliegen, wird im Einzelfall entschieden.

Was wird gefördert?

Die Sportförderung richtet sich nach dem Bedarf der Sportler und Sportlerinnen. Denkbar sind dabei z.B. Teilnahmen an nationalen und internationalen Wettbewerben (z.B. Deutsche-, Europa- und Weltmeisterschaften oder sogar eine Teilnahme an Olympischen Spielen). Darüber hinaus können auch weitere sportliche Wettkämpfe wie z. B. Ultraläufe, New York-Marathon oder Hawaii-Triathlon gefördert werden. Vom Umfang der Förderung sind z.B. die Übernahme der Startgelder (Zuschüsse zu den Startgeldern), benötigtes Equipment, Reisekostenunterstützung etc. erfasst. Über die Förderung entscheidet ein Gremium der DZSH.

Wie viele Sportler werden gefördert?

Über die Höhe der insgesamt zur Verfügung gestellten Fördergelder entscheidet der geschäftsführende Vorstand unter Berücksichtigung der Höhe des Budgets, der Anzahl der vorliegenden Anträge und der Resonanz der Förderer. Bei herausragenden Erfolgen kann die Förderung nochmals – nach Genehmigung – aufgestockt werden.

Wie kann eine Sportförderung bezogen werden?

Eine Sportförderung kann nur schriftlich mit dem Antrag auf unserer Website im Bereich Sportförderung beantragt werden. Der Antrag ist postalisch oder per E-Mail an Sportfoerderung@dzsh.de übersandt werden.
Jede Antragstellerin / jeder Antragssteller erhält zeitnah eine Entscheidung.

Wie können Geförderte die DZSH im Gegenzug unterstützen?

Eine Unterstützung ist durch eine aktive oder passive Öffentlichkeitsarbeit möglich (z.B. in Form von Tragen eines durch die DZSH gestellten DZSH-Trikots oder DZSH-T-Shirts). Weiterhin benötigen wir Athletenmappen (3 Exemplare), die wir unseren Partnern vorlegen können. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung über die Sportförderung auf der Webseite der DZSH sowie temporäre Meldungen/Informationen durch die geförderten Sportler/innen an die DZSH über Erfolge, Trainingsstände oder einfach nur Allgemeines.

Welcher Zeitraum wird mit der Sportförderung abgedeckt?

Der Zeitraum der Sportförderung erstreckt auf ein Kalenderjahr. Für eine Fortführung der Förderung muss daher im Zeitraum vom 01.01. – 31.03. des Folgejahres ein neuer Antrag gestellt werden. Dies begründet sich mit den Vorgaben zum Geschäftsjahr der DZSH.

Mit Fragen und Anträgen zur Sportförderung der DZSH wendet euch gerne an
Sportfoerderung@dzsh.de