Parkstadion Baunatal
Am Parkstadion
34225 Baunatal
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Freitag, 11. Juli 2025
Die jeweils Schnellsten der Vorläufe aller Wertungsklassen
getrennt in Damen und Herren starten in einem Finallauf.
Gewertet wird die am Wettkampftag erzielte schnellste Zeit.
Hinweis:
Beschäftigte des BMF-Geschäftsbereichs & Jedermann
Eine ZSG muss ein eingetragener Verein und Mitglied im jeweiligen Betriebssportverband sein. Alle Mitglieder einer ZSG müssen zudem Mitglied der Deutschen Zollsporthilfe e.V. sein. Für Beschäftigte des Geschäftsbereichs BMF wäre eine Mitgliedschaft in der Deutschen Zollsporthilfe wünschenswert.
Es ist ratsam, sich für die Sportarten rechtzeitig anzumelden, da das jeweilige Teilnehmerlimit sehr schnell erreicht ist.
Hinweis I:
Hinweis II:
Sollte ein Sportler an der Sportart Leichtathletik/Dreikampf teilnehmen, wird die dort gelaufene Zeit über 100 m nicht für den 100-m-Lauf berücksichtigt. In diesem Fall muss der 100-m-Lauf erneut absolviert werden.
Freitag, 11. Juli 2025 von 09:00 bis 10:30 Uhr
auf der Eventmeile am Parkstadion Baunatal
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in den Wertungsklassen:
in den Wertungsklassen:
Die Siegerehrung findet am Freitag, 11. Juli 2025, direkt nach dem Finale des 100-m-Laufs ca. 18:15 Uhr, gemeinsam mit der Siegerehrung des 4 × 2 km Staffellaufs, auf der Eventmeile, im Parkstadion Baunatal, statt. Die schnellste Dame und der schnellste Herr wird nochmals am Samstag, 12. Juli 2025 ab 21:00 Uhr, während der Meisterfeier geehrt.
Pokale, Auszeichnungen und Teilnehmermedaillen werden nicht nachgesandt.
Mit der Anmeldung erkennt jede/r Teilnehmer/in den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen und Sachschäden an. Er versichert, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat. Außerdem erklärt er sich damit einverstanden, dass alle gesammelten Daten für Zeitnahme, Platzierungen, Ergebnislisten und Film- oder Fotoaufnahmen ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden können.
Für Besucher der Veranstaltung gilt die vorgenannte Einverständniserklärung sinngemäß.
Alle Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Diesen Haftungsausschluss bestätigen alle Teilnehmer/innen mit ihrer Anmeldung.
Das Abbrennen von Pyrotechnik, Rauchbomben oder Bengalos führt zum sofortigen Ausschluss der Einzelperson, sowie ggfs. der jeweiligen Mannschaft, von der gesamten Veranstaltung!
Bei Nichteinhaltung des Fair-Play-Gedanken bzw. nicht gebührlichem Verhalten (z. B. auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung, verbale Entgleisungen, Handgreiflichkeiten etc.), behält sich der Veranstalter ggfls. rechtliche Schritte
vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Deutsche Zollsporthilfe (DZSH) als Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltungsfläche zu sperren, wenn dies im Interesse der Erhaltung, der Sicherheit, zum Schutz der Sportler und Gäste (z.B. Sturm) oder aus sonstigen dringenden Gründen – Elementarschäden – zwingend geboten ist. Ein Schadensersatzanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden, außer der DZSH ist ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Habt Verständnis dafür, dass wir durch den hohen logistischen und organisatorischen Aufwand der Veranstaltung ausnahmslos keine Start- und Eintrittsgelder erstatten können.
Um die vergünstigten Start- und Eintrittsgelder in Anspruch nehmen zu können, muss zum Zeitpunkt der Anmeldung die Mitgliedschaft durch die Mitgliederbetreuung der Deutschen Zollsporthilfe bestätigt und die Mitgliedsnummer mitgeteilt worden sein (erforderlich für die Online-Anmeldung). Eine nachträgliche Erstattung der Differenz ist nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Mannschaftssportarten.
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